Schutzfrist (Urheberrecht): Unterschied zwischen den Versionen
Aus PUBLIC DOMAIN PROJEKT
Fuchur (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Schutzfrist eines Musikwerks endet nach dem Tod des ausübenden Künstlers, einem im Urheberrecht festgelegten Zeitraum seit der Erstveröffentlichung der Auf…“) |
Fuchur (Diskussion | Beiträge) |
||
(13 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | [[File:World copyright-terms.jpg|800 px|right]] | ||
+ | <br> | ||
+ | <br> | ||
+ | == Grundlegendes == | ||
Die Schutzfrist eines Musikwerks endet nach dem Tod des ausübenden Künstlers, einem im Urheberrecht festgelegten Zeitraum seit der Erstveröffentlichung der Aufnahme und/oder nach dem Tod des Komponisten. | Die Schutzfrist eines Musikwerks endet nach dem Tod des ausübenden Künstlers, einem im Urheberrecht festgelegten Zeitraum seit der Erstveröffentlichung der Aufnahme und/oder nach dem Tod des Komponisten. | ||
+ | |||
+ | Das '''[[Public Domain Projekt]]''' hat seinen Sitz in [[Wikipedia:de:Küsnacht ZH|Küsnacht ZH]] ([[Wikipedia:de:Schweiz|Schweiz]]), demnach gilt das [[Wikipedia:de:Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte|Schweizer Urheberrecht]] für alle in diesem Projekt veröffentlichten Beiträge und/oder frei verfügbaren Digitalisate. | ||
+ | |||
== Europa == | == Europa == | ||
=== Schweiz === | === Schweiz === | ||
− | * 50 Jahre nach der Erstveröffentlichung | + | * 50 Jahre nach der Erstveröffentlichung<ref name="Schutzdauer">[http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a39.html URG Art. 39 Schutzdauer]</ref> |
* Nach dem Tod des ausübenden Künstlers, jedoch nicht vor dem Ablauf der Schutzfrist der Erstveröffentlichung | * Nach dem Tod des ausübenden Künstlers, jedoch nicht vor dem Ablauf der Schutzfrist der Erstveröffentlichung | ||
− | * 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten | + | * 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten<ref name="Im Allgemeinen">[http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a29.html URG Art. 29 Im Allgemeinen]</ref> |
+ | * Die Schutzdauer wird vom [[31. Dezember]] desjenigen Jahres an berechnet, in dem das für die Berechnung massgebende Ereignis eingetreten ist. | ||
+ | |||
+ | |||
+ | == Nordamerika == | ||
+ | === Vereinigte Staaten === | ||
+ | * '''Juristische Personen:''' 120 Jahre nach dem Schaffen des Werks und 95 Jahre nach dessen Erstveröffentlichung | ||
+ | * '''Natürliche Personen:''' Lebenszeit des Urhebers plus 70 Jahre und 95 Jahre nach der Erstveröffentlichung des Werks | ||
+ | * '''Beachte:''' Werke welche 1923 oder später eingetragen wurden und deren verwandte Schutzrechte 1998 noch aktiv waren, bleiben bis 2019 oder danach urheberrechtlich geschützt | ||
+ | * '''Siehe auch:''' '''[[Wikipedia:de:Copyright Term Extension Act|Copyright Term Extension Act]]''' | ||
+ | |||
+ | |||
+ | == Siehe auch == | ||
+ | * [[Commons:Commons:Lizenzvorlagen|Lizenzvorlagen (Wikimedia Commons)]] | ||
+ | |||
+ | |||
+ | == Einzelnachweise == | ||
+ | <div class="references-small" style="column-count:1;-moz-column-count:1;"> | ||
+ | <div class="references-small"> | ||
+ | <references /> | ||
+ | </div> | ||
+ | </div> | ||
[[Kategorie:Urheberrecht]] | [[Kategorie:Urheberrecht]] | ||
[[Kategorie:Schutzfrist (Urheberrecht)]] | [[Kategorie:Schutzfrist (Urheberrecht)]] | ||
+ | |||
+ | [[en:Copyright term (Copyright)]] | ||
+ | |||
+ | <!-- USA - Copyright Term Extension Act: Somit werden unter diesen neuen Regeln keine Werke, die nach 1923 veröffentlicht wurden, und deren Schutz 1998 noch nicht abgelaufen war, vor 2019 in das Public Domain übergehen. --> |
Aktuelle Version vom 15. Dezember 2012, 14:14 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Grundlegendes
Die Schutzfrist eines Musikwerks endet nach dem Tod des ausübenden Künstlers, einem im Urheberrecht festgelegten Zeitraum seit der Erstveröffentlichung der Aufnahme und/oder nach dem Tod des Komponisten.
Das Public Domain Projekt hat seinen Sitz in Küsnacht ZH (Schweiz), demnach gilt das Schweizer Urheberrecht für alle in diesem Projekt veröffentlichten Beiträge und/oder frei verfügbaren Digitalisate.
Europa
Schweiz
- 50 Jahre nach der Erstveröffentlichung[1]
- Nach dem Tod des ausübenden Künstlers, jedoch nicht vor dem Ablauf der Schutzfrist der Erstveröffentlichung
- 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten[2]
- Die Schutzdauer wird vom 31. Dezember desjenigen Jahres an berechnet, in dem das für die Berechnung massgebende Ereignis eingetreten ist.
Nordamerika
Vereinigte Staaten
- Juristische Personen: 120 Jahre nach dem Schaffen des Werks und 95 Jahre nach dessen Erstveröffentlichung
- Natürliche Personen: Lebenszeit des Urhebers plus 70 Jahre und 95 Jahre nach der Erstveröffentlichung des Werks
- Beachte: Werke welche 1923 oder später eingetragen wurden und deren verwandte Schutzrechte 1998 noch aktiv waren, bleiben bis 2019 oder danach urheberrechtlich geschützt
- Siehe auch: Copyright Term Extension Act
Siehe auch