Schutzfrist (Urheberrecht)
Aus PUBLIC DOMAIN PROJEKT
Version vom 27. Oktober 2011, 12:27 Uhr von Fuchur (Diskussion | Beiträge)
Die Schutzfrist eines Musikwerks endet nach dem Tod des ausübenden Künstlers, einem im Urheberrecht festgelegten Zeitraum seit der Erstveröffentlichung der Aufnahme und/oder nach dem Tod des Komponisten.
Das Public Domain Projekt hat seinen Sitz in Küsnacht ZH (Schweiz), demnach gilt das Schweizer Urheberrecht für alle in diesem Projekt veröffentlichten Beiträge und/oder frei verfügbaren Digitalisate.
Europa
Schweiz
- 50 Jahre nach der Erstveröffentlichung[1]
- Nach dem Tod des ausübenden Künstlers, jedoch nicht vor dem Ablauf der Schutzfrist der Erstveröffentlichung
- 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten[2]