Schutzfrist (Urheberrecht): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. Dezember 2010, 23:28 Uhr

Die Schutzfrist eines Musikwerks endet nach dem Tod des ausübenden Künstlers, einem im Urheberrecht festgelegten Zeitraum seit der Erstveröffentlichung der Aufnahme und/oder nach dem Tod des Komponisten.

Europa

Schweiz

  • 50 Jahre nach der Erstveröffentlichung
  • Nach dem Tod des ausübenden Künstlers, jedoch nicht vor dem Ablauf der Schutzfrist der Erstveröffentlichung
  • 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten